Di
30
Nov
2010
Offensichtlich aufgeschreckt durch die Tatsache, dass ihre Anträge auf Steuersenkung vorzeitig durch eine Mitteilung der FDP publik wurden, hat die Rechnungs-prüfungskommission (RPK) eine offizielle Mitteilung nachgereicht:
"Die Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Bubikon hat die Geschäfte der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2010 geprüft und gibt zu Handen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger folgenden
Empfehlungen ab:
Der Verkauf der Liegenschaft an der Rutschbergstrasse zum Preis Fr. 771‘600 wird von der RPK zur Annahme empfohlen. Obwohl solche Geschäfte nicht zum „Kerngeschäft“ einer politischen Gemeinde
gehören, ist die RPK der Meinung, dass in diesem Fall das Handeln des Gemeinderates richtig und zweckmässig war. Ebenfalls werden der jährlich wiederkehrende Kredit zur Uebertragung der
Jugendarbeit an eine externe Organisation im Betrage von Fr. 220‘000 sowie die Anschaffung eines zusätzlichen Fahrzeuges mit Schneepflug und Salzstreuer im Betrag von Fr. 260‘000 der
Gemeindeversammlung zur Annahme empfohlen.
Für das Jahr 2011 beantragt die RPK eine Steuerfusssenkung von gesamthaft 3%. In der politischen Gemeinde soll der Steuerfuss um 1% und in der Schulgemeinde um 2% gesenkt werden. Diese Anträge
zur Steuerfussreduktion beinhalten keine konkreten Anträge zur Kürzung von Ausgaben. Vielmehr ist die RPK der Meinung, dass - wie bereits in den vergangenen Jahren – das Ergebnis auch im Jahr
2011 wesentlich besser als veranschlagt ausfallen wird. In den vergangenen 4 Jahren (inklusive Hochrechnung 2010) schlossen die Politische Gemeinde um Fr. 7.7 Mio. und die Schulgemeinde um Fr.
4.7 Mio. besser als veranschlagt ab. Gesamthaft wurde somit in dieser Periode um Fr. 12.4 Mio. besser abgeschlossen als budgetiert. Dies ergab einen kumulierten Gewinn von gesamthaft über Fr. 7.1
Mio. Dementsprechend stieg auch das Eigenkapital der beiden Güter in den letzten vier Jahren um über 60% auf total Fr. 18‘521‘000. Damit wurden zulasten des Steuerzahlers reichlich Reserven
aufgebaut. Hinzu kommt, dass der Voranschlag der politischen Gemeinde diverse ausserordentliche Positionen enthält, wie der bewilligte Kredit für das Fest „1200 Jahre Bubikon“ oder die
Bahnhofplatzneugestaltung. Sowohl der Gemeinderat als auch die Schulpflege planen, den Steuerfuss in den nächsten Jahren erheblich zu reduzieren. In Sinne einer geglätteten Steuerfussentwicklung
ist die RPK der Meinung, mit den Steuersenkungen ein Jahr früher, also bereits im kommenden Jahr 2011 zu beginnen.
Der Antrag der RPK an die Gemeindeversammlung lautet die Voranschläge 2011 der politischen und der Schulgemeinde inkl. dem Stellenplan mit dem 1% bzw. 2% reduzierten Steuerfuss zu genehmigen."
RPK-Präsident: "Anträge bei den Akten"
Thomas Kaufmann, Präsident der RPK, erklärte am Abend gegenüber "buebikernews", dass die am 15. November 2010 beschlossenen Anträge der RPK seit dem vergangenen Mittwoch auf der Gemeinderatskanzlei bei den Akten für die Gemeindeversammlung liegen. Mit der Veröffentlichung einer vorbereiteten Medienmitteilung sei aber absichtlich zugewartet worden, "damit sie nicht allzu früh erfolgt". Nach Meinung des RPK-Präsidenten wäre es dennoch möglich gewesen, sich die Information über die Steuersenkungsanträge via Akteneinsicht zu beschaffen.
Das auf den 1. Oktober 2008 in Kraft getretene kantonale Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) verpflichtet Behörden allerdings, "von sich aus über ihre Tätigkeiten von allgemeinem Interesse" zu informieren. Ausserdem müssen Behörden den Umgang mit Informationen so gestalten, dass sie "rasch, umfassend und sachlich informieren" können. Die Ausführungsverordnung zu diesem Gesetz hält ebenfalls fest, dass öffentliche Organe wichtige Informationen aus ihrem Zuständigkeitsbereich "so schnell wie möglich" veröffentlichen müssen. Informationen sind gemäss dieser Verordnung über das "amtliche Publikationsorgan, das Internet oder die Medien" zu veröffentlichen. Blosses Akteneinsichtsrecht genügt nicht für die hinreichende Zugänglichkeit wichtiger Informationen.